Gründung der Gütegemeinschaft Schadstoffsanierung e.V.
12. Januar 2023ANERKANNTE GÜTE- UND PRÜFBESTIMMUNGEN ZUR SCHADSTOFFSANIERUNG VON BAULICHEN UND TECHNISCHEN ANLAGEN IM BESTAND
19. Januar 2024Gründung der Gütegemeinschaft Schadstoffsanierung e.V.
12. Januar 2023ANERKANNTE GÜTE- UND PRÜFBESTIMMUNGEN ZUR SCHADSTOFFSANIERUNG VON BAULICHEN UND TECHNISCHEN ANLAGEN IM BESTAND
19. Januar 2024Eine erste Beratung der Güte- und Prüfbestimmungen erfolgte bereits auf der Gründungssitzung der RAL Gütegemeinschaft Schadstoffsanierung e.V. am 21.06.2022.
Die finale Prüfung und Abstimmung der Gütebestimmungen wurde als Aufgabe des Güteausschusses festgelegt, welcher zeitnah tagte und auch in enger Abstimmung mit einem Fremdgutachter die Inhalte erarbeitete und abstimmte. Hierzu erfolgte auch jeweils eine Pilotprüfung für den Bereich der Gutachter und Sanierer durch den Fremdprüfer. Somit wollten wir noch vor der öffentlichen Anhörung der Fachkreise die Prüffähigkeit der Vorgaben abchecken. Dankenswerterweise standen zwei Unternehmen aus der Gütegemeinschaft für die Pilotprüfungen und die in diesem Zusammenhang zu leistenden Aufgaben zur Verfügung.
Im November 2022 wurden die Pilotprüfungen durchgeführt und die Auswertung konnte bereits im Dezember 2022 der Geschäftsstelle vorgelegt und im Vorstand beraten werden. Eine Besprechung der Kommentierungen/Fragestellungen und diesbezügliche erste Anpassung der Prüfbestimmungen wurden im Januar 2023 zwischen dem Fremdprüfer und dem Vorstand sowie der Geschäftsleitung realisiert. Bevor jedoch das Anerkennungsverfahren gestartet werden konnte, haben auch der Prüfausschuss und die Mitgliederversammlung die Güte- und Prüfbestimmungen beraten und schlussendlich verabschiedet.
Die Prüfbestimmungen wurden am 28.03.2023 an die RAL-Geschäftsstelle übergeben, damit das öffentliche Anerkennungsverfahren gestartet werden konnte.
Die Fachwelt wurde im Rahmen dieses Verfahrens von der RAL-Geschäftsstelle mit den Entwürfen zum Satzungswerk befasst. Die Fachverbände erhielten den Entwurf der Güte- und Prüfbestimmungen; parallel hierzu wurden die Entwürfe wettbewerbsrechtlich, vereinsrechtlich und kartellrechtlich von RAL geprüft. Die Befragung war in zwei Verfahrensrunden und einer Gesamtdauer von 12 Wochen gegliedert.
Nach Ablauf der Befragungszeit sind die Einsprüche und Korrekturvorschläge durch den Güteausschuss der Gütegemeinschaft Schadstoffsanierung e.V. beraten worden und es wurden schriftliche Statements der Gütegemeinschaft zu den Anmerkungen verfasst, sowie eine angepasste Endfassung der Gütegrundlage der RAL-Geschäftsstelle vorgelegt. Die Bescheidung erfolgt nun von der RAL-Geschäftsstelle aus mit den jeweiligen Einsprechern.