GÜTEZEICHEN GEMÄß VERGABERECHT

Am 12. April 2016 erfolgte die Veröffentlichung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung -VgV) im Bundesgesetzblatt, mit der das Vergaberecht grundlegend modernisiert wurde. In §34 Nachweisführung durch Gütezeichen wird deutlich hervorgehoben, das öffentliche Auftraggeber Gütezeichen in der Ausschreibung verlangen dürfen, wenn sie den genannten Anforderungen entsprechen. Die Kriterien für RAL-Gütezeichen entsprechen vollumfänglich diesen Anforderungskatalog.

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