Profitieren Sie von den Vorteilen als Mitglied unserer RAL-Gütegemeinschaft
Die Mitgliedschaft der Gütegemeinschaft kann auf Antrag erwerben:
1. Ordentliche Mitgliedschaft – jeder Betrieb, der Leistungen gemäß der Allgemeinen und jeweiligen Besonderen Güte- und Prüfbestimmungen (nachfolgend kurz Güte- und Prüfbestimmungen genannt) erbringt oder dies anstrebt,
2. Fördernde Mitgliedschaft – jeder Verband oder jede Person, die Wirtschafts- und Verkehrskreise vertritt, wenn der Verein anerkennt, dass sie ein berechtigtes Interesse an der Gütesicherung haben.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Satzung.