Die Entwicklung der Güte- und Prüfbestimmungen zur Schadstoffsanierung von baulichen und technischen Anlagen im Bestand
6. November 2023Seminar – Akkreditierte Probenahme
22. Oktober 2024Die Entwicklung der Güte- und Prüfbestimmungen zur Schadstoffsanierung von baulichen und technischen Anlagen im Bestand
6. November 2023Seminar – Akkreditierte Probenahme
22. Oktober 2024Die Güte- und Prüfbestimmungen Schadstoffsanierung von baulichen und technischen Anlagen im Bestand wurden am 22.01.2024 anerkannt und sind nun auch in der Liste der Gütezeichen von RAL aufgenommen. Nun kann die Gütegemeinschaft das Gütezeichen an Unternehmen und Dienstleister verleihen, die sich verpflichten, die Güte- und Prüfbestimmungen einzuhalten. Die Gütegemeinschaft überwacht zudem die Einhaltung dieser Bestimmungen.
Im Voraus wurde der Entwurf der Güte- und Prüfbestimmungen am 28.03.2023 an die RAL-Geschäftsstelle übergeben, damit das öffentliche Anerkennungsverfahren durchgeführt werden konnte. Hierbei bezog RAL die von der Gütesicherung tangierten Behörden, Verbände und Prüfinstitute, also die gesamte Fachwelt ein. Diese erhielt den Entwurf der Güte- und Prüfbestimmungen zur Kommentierung. Parallel hierzu erfolgte die wettbewerbs-, vereins- und kartellrechtliche Prüfung von RAL.